Haupinhalt
Schule + Eltern
Urlaubsgesuche sind der Klassenlehrperson frühzeitig vor dem gewünschten Urlaub einzureichen.
Bitte benützen Sie für Urlaubsgesuche das untenstehende Formular und achten Sie auf das Merkblatt.
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Urlaubsgesuch_SuS.pdf (PDF, 97.3 kB) | Download | 0 | Urlaubsgesuch_SuS.pdf |
Merkblatt_Absenzen_Schulerinnen_und_Schuler.pdf (PDF, 554.24 kB) | Download | 1 | Merkblatt_Absenzen_Schulerinnen_und_Schuler.pdf |
In Einzelfällen, d.h. wenn die Fördermassnahmen innerhalb der Regelklasse ausgeschöpft sind, können spezielle Förderprogramme angeboten werden (vgl. Förderangebot „Schule+“).
Im Ausnahmefall kann Hochbegabung durch vorzeitige Einschulung oder Klassenüberspringen berücksichtigt werden.
Mehr dazu erfahren Sie unter Fördern + Fordern
Beginn und Ende der Blockzeiten stimmen im Kindergarten und in der Primarschule überein.
Die Oberstufe unterliegt nicht den Blockzeiten.
Ins Förderzentrum integriert sind auch die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, für die die Angebote in den Regelklassen nicht genügen und daher eines zusätzlichen Spezialunterrichts bedürfen.
Die Förderlehrkraft Schulischer Heilpädagogik SHP oder die Förderlehrperson NDK der Schuleinheit ist dabei verantwortlich für die Massnahmen im niederschwelligen Bereich – womit die Unterstützung und Begleitung innerhalb der Regelklasse gemeint ist.
Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf können im Förderzentrum (vgl. erweitertes Angebot) gezielt unterstützt werden.
Wenn Kinder von Läusen und/oder Nissen befallen sind bitten wir Sie, dies unbedingt so rasch als möglich der Klassenlehrperson zu melden. Unsere „Laustante“ steht für Kontrollen und Beratungen zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zum Thema Kopfläuse finden Sie auf folgender Internetseite:
www.kopflaus.info
Die Schulgemeinde Wattwil-Krinau kennt vier unterschiedlich gestaltete, freiwillige Mittagstischangebote. Den Schülerinnen und Schülern des Dorfrayons (SE Grüenau, Dorf/Hofjünger und Risi) steht jeden Mittag ein betreutes Angebot im Thurpark zur Verfügung. Während die Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe den Weg von ihrem Schulhaus zum Thurpark individuell unter die Füsse nehmen, werden die Kinder des Kindergartens und der Unterstufe von den Betreuerinnen des Mittagstisches beim entsprechenden Schulhaus abgeholt und zum Thurpark begleitet. Kurz vor Schulbeginn am Nachmittag werden sie dann wieder ihren Klassenlehrpersonen übergeben. Der Mittagstisch in der Wis ist im Schulhaus Wis eingerichtet.
Ebenfalls in Krinau wird ein Mittagstisch angeboten. Dieser wird von einer versierten Familienfachfrau mit langjähriger Erfahrung in entsprechenden Angeboten geführt. Auf Anfang Dezember 2018 konnte der Schulrat im Ricken einen weiteren Mittagstischstandort eröffnen. Dabei werden die Kinder von einer versierten Familienfachfrau betreut. Neben der Betreuung sorgt natürlich auch sie für eine gesunde und ausgewogene Mittagsverpflegung für die Kinder.
Das Angebot des Mittagstisches untersteht dem Schulrat und wird von diesem periodisch durch ein vom Rat beauftragtes Mitglied beaufsichtigt. Aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse konnte allen vier Mittagstischen eine sehr gute Qualität zugesprochen werden
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Anmeldung_Mittagstisch.pdf (PDF, 128.93 kB) | Download | 0 | Anmeldung_Mittagstisch.pdf |
In unserem mehr als vierzig Quadratkilometer grossen Gemeindegebiet transportieren wir täglich über 200 Schülerinnen und Schüler mit unzumutbar langem Schulweg mit vier eigenen Schulbussen sowie externen Transportunternehmen. Über die Berechtigung zur Benützung des Schulbusses entscheidet im Einzelfall der jeweilige Schulleiter des Ihres Kindes.
Mehr zum Schulbuswesen erfahren sie hier.
Die Schulzahnpflege bezweckt das für die Gesundheit wichtige Instandstellen des Gebisses. Die Schulzahnpflegehelferin vermittelt den Kindern das notwendige Wissen über die Zahnpflege und motiviert diese, den Zähnen Sorge zu tragen.
Die Schulzahnpflegehelferinnen sind wie folgt verantwortlich:
Schulzahnpflegehelferinnen | ||
SE Grüenau | Hafner Monika | Tel. 071 988 46 88 |
SE Risi | Chantal Fink | Tel. 071 988 16 33 |
SE Wis + auswärtige: | Corina Hollenstein | Tel. 071 988 25 14 |
Weitere Informationen zum Thema Schulzahnpflege können Sie dem Merkblatt entnehmen.
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Schulzahnpflege_Merkblatt.doc (DOC, 64.5 kB) | Download | 0 | Schulzahnpflege_Merkblatt.doc |
Hier das Wichtigste in Kürze:
Sämtliche Heilungskosten aus einem Unfall müssen durch Ihre, bzw. die Krankenkasse Ihres Kindes oder eine private Versicherungsgesellschaft obligatorisch versichert sein. Alle Unfälle müssen deshalb Ihrer persönlichen Krankenkasse oder einer privaten Kinder-Unfallversicherung gemeldet werden.
Die Schüler-Unfallversicherung der Schulgemeinde Wattwil-Krinau erbringt nur in folgenden Fällen Versicherungsleistungen (ohne Prämienbelastung der Eltern):
- Im Todesfall CHF 10‘000.00
- Im Invaliditätsfall CHF 75‘000.00 (kumulativ 350 %).
Administratives Vorgehen bei einem Unfall:
Bei Unfällen im Normalfall:
Melden Sie sofort nach dem ersten Arztbesuch den Unfall bei Ihrer Krankenkasse. Sie werden dort das entsprechende Unfall-Meldeformular erhalten. Eintreffende Arztrechnungen sind persönlich zu bezahlen und zur Rückvergütung an die Krankenkasse einzusenden.
Bei Unfällen mit Todes- oder Invaliditätsfolge:
Melden Sie den Unfall umgehend der Schulverwaltung der Schulgemeinde Wattwil-Krinau.