Haupinhalt

Schule + Eltern

Bei einem Wegzug bitten wir Sie, sich möglichst früh mit der Klassenlehrperson, der Schulverwaltung sowie mit dem Einwohneramt Wattwil in Verbindung zu setzen. Die Schulverwaltung stellt die Schülerunterlagen direkt der Schulgemeinde des neuen Wohnortes zu.
Falls Ihr Kind krank ist, melden Sie es bitte vor der ersten Schullektion direkt bei der Lehrperson ab. Benützt Ihr Kind den Schulbus, ist zwingend auch der Schulbus-Chauffeur frühzeitig zu informieren.

Urlaubsgesuche sind der Klassenlehrperson frühzeitig vor dem gewünschten Urlaub einzureichen.

Bitte benützen Sie für Urlaubsgesuche das untenstehende Formular und achten Sie auf das Merkblatt.
Name
Urlaubsgesuch_SuS.pdf (PDF, 97.3 kB) Download 0 Urlaubsgesuch_SuS.pdf
Merkblatt_Absenzen_Schulerinnen_und_Schuler.pdf (PDF, 554.24 kB) Download 1 Merkblatt_Absenzen_Schulerinnen_und_Schuler.pdf
Umzüge innerhalb der Schulgemeinde Wattwil-Krinau bitten wir der Schulverwaltung sowie dem Einwohneramt Wattwil zu melden.
Eltern, welche mit ihren schulpflichtigen Kindern in die Schulgemeinde Wattwil-Krinau ziehen, nehmen bitte möglichst frühzeitig mit der Schulverwaltung sowie mit dem Einwohneramt Wattwil Kontakt auf. Es ist wichtig, dass Sie die Schulverwaltung über laufende oder bereits abgeschlossene Fördermassnahmen Ihres Kindes informieren, damit eine optimale Klassenzuteilung vorgenommen werden kann.
Begabungsförderung findet in erster Linie innerhalb der Regelklasse statt. Der Unterricht wird durch zusätzliche Themen oder besondere Lernformen ergänzt und erweitert, z.B. durch Binnendifferenzierung, entdeckendes Lernen, offene Aufgabenstellungen, reflektierende Fragen (Metakognition) oder eigenständige Projektarbeiten.

In Einzelfällen, d.h. wenn die Fördermassnahmen innerhalb der Regelklasse ausgeschöpft sind, können spezielle Förderprogramme angeboten werden (vgl. Förderangebot „Schule+“).

Im Ausnahmefall kann Hochbegabung durch vorzeitige Einschulung oder Klassenüberspringen berücksichtigt werden.

Mehr dazu erfahren Sie unter Fördern + Fordern
Im Rahmen des obligatorischen Unterrichts werden verschiedene besondere Schulanlässe, wie z.B. Klassenlager, Schulreisen, Projekttage, Exkursionen etc. durchgeführt. Diese Anlässe werden jeweils frühzeitig angekündigt. Während der Durchführung kann es zu Abweichungen zu den Blockzeiten und dem sonst üblichen Stundenplan kommen.
Die Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule dauern an den Vormittagen von 08.05 Uhr bis 11.45 Uhr. Während der Blockzeiten fällt der Unterricht bei Abwesenheit einer Lehrperson nicht aus. Die Klasse wird von einer Stellvertretung unterrichtet oder betreut.

Beginn und Ende der Blockzeiten stimmen im Kindergarten und in der Primarschule überein.

Die Oberstufe unterliegt nicht den Blockzeiten.
Zu Beginn eines Schuljahres finden in der Regel Elternabende statt. Diese dienen der Information und dem gegenseitigen Austausch. Gemäss Volksschulgesetz haben die Eltern gegenüber der Schule mitwirkungspflicht. Deshalb ist der Besuch des Elternabends grundsätzlich obligatorisch. Eltern, welche nicht daran teilnehmen können, haben sich vorgängig bei der Klassenlehrperson abzumelden.
Das Förderzentrum ist ein ISF-Angebot, welches zentral für alle Schuleinheiten im Dorfbereich angeboten wird. Es dient der besonders intensiven individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf.

Ins Förderzentrum integriert sind auch die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, für die die Angebote in den Regelklassen nicht genügen und daher eines zusätzlichen Spezialunterrichts bedürfen.

Kontakt

Samuel Neff
samuel.neff@schulewattwil.ch
Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- oder Sozialbereich werden im Rahmen des Regelklassenunterrichts gefördert.

Die Förderlehrkraft Schulischer Heilpädagogik SHP oder die Förderlehrperson NDK der Schuleinheit ist dabei verantwortlich für die Massnahmen im niederschwelligen Bereich – womit die Unterstützung und Begleitung innerhalb der Regelklasse gemeint ist.

Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf können im Förderzentrum (vgl. erweitertes Angebot) gezielt unterstützt werden.

Wenn Kinder von Läusen und/oder Nissen befallen sind bitten wir Sie, dies unbedingt so rasch als möglich der Klassenlehrperson zu melden. Unsere „Laustante“  steht für Kontrollen und Beratungen zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zum Thema Kopfläuse finden Sie auf folgender Internetseite:
www.kopflaus.info

siehe Absenzen / Urlaubsgesuche

Die Schulgemeinde Wattwil-Krinau kennt vier unterschiedlich gestaltete, freiwillige Mittagstischangebote. Den Schülerinnen und Schülern des Dorfrayons (SE Grüenau, Dorf/Hofjünger und Risi) steht jeden Mittag ein betreutes Angebot im Thurpark zur Verfügung. Während die Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe den Weg von ihrem Schulhaus zum Thurpark individuell unter die Füsse nehmen, werden die Kinder des Kindergartens und der Unterstufe von den Betreuerinnen des Mittagstisches beim entsprechenden Schulhaus abgeholt und zum Thurpark begleitet. Kurz vor Schulbeginn am Nachmittag werden sie dann wieder ihren Klassenlehrpersonen übergeben. Der Mittagstisch in der Wis ist im Schulhaus Wis eingerichtet.

Ebenfalls in Krinau wird ein Mittagstisch angeboten. Dieser wird von einer versierten Familienfachfrau mit langjähriger Erfahrung in entsprechenden Angeboten geführt. Auf Anfang Dezember 2018 konnte der Schulrat im Ricken einen weiteren Mittagstischstandort eröffnen. Dabei werden die Kinder von einer versierten Familienfachfrau betreut. Neben der Betreuung sorgt natürlich auch sie für eine gesunde und ausgewogene Mittagsverpflegung für die Kinder.

Das Angebot des Mittagstisches untersteht dem Schulrat und wird von diesem periodisch durch ein vom Rat beauftragtes Mitglied beaufsichtigt. Aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse konnte allen vier Mittagstischen eine sehr gute Qualität zugesprochen werden

Kontakt

Ursi Frei
ursi.frei@schulewattwil.ch
Name
Anmeldung_Mittagstisch.pdf (PDF, 128.93 kB) Download 0 Anmeldung_Mittagstisch.pdf
Einmal jährlich finden in allen Schulhäusern der Schulgemeinde Wattwil-Krinau Schulbesuchstage statt. Diese sind jeweils am Donnerstag/Freitag der Kalenderwoche 17 vorgesehen. Die Eltern können aber auch, nach Absprache mit der Lehrperson, jederzeit Unterrichtsstunden des Kindes besuchen.

In unserem mehr als vierzig Quadratkilometer grossen Gemeindegebiet transportieren wir täglich über 200 Schülerinnen und Schüler mit unzumutbar langem Schulweg mit vier eigenen Schulbussen sowie externen Transportunternehmen. Über die Berechtigung zur Benützung des Schulbusses entscheidet im Einzelfall der jeweilige Schulleiter des Ihres Kindes.

Mehr zum Schulbuswesen erfahren sie hier.

Die Schulzahnpflege bezweckt das für die Gesundheit wichtige Instandstellen des Gebisses. Die Schulzahnpflegehelferin vermittelt den Kindern das notwendige Wissen über die Zahnpflege und motiviert diese, den Zähnen Sorge zu tragen.

Die Schulzahnpflegehelferinnen sind wie folgt verantwortlich:

 

Schulzahnpflegehelferinnen    
SE Grüenau Hafner Monika Tel. 071 988 46 88
SE Risi Chantal Fink Tel. 071 988 16 33
SE Wis + auswärtige: Corina Hollenstein Tel. 071 988 25 14

Weitere Informationen zum Thema Schulzahnpflege können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Name
Schulzahnpflege_Merkblatt.doc (DOC, 64.5 kB) Download 0 Schulzahnpflege_Merkblatt.doc

Hier das Wichtigste in Kürze:

Sämtliche Heilungskosten aus einem Unfall müssen durch Ihre, bzw. die Krankenkasse Ihres Kindes oder eine private Versicherungsgesellschaft obligatorisch versichert sein. Alle Unfälle müssen deshalb Ihrer persönlichen Krankenkasse oder einer privaten Kinder-Unfallversicherung gemeldet werden.

Die Schüler-Unfallversicherung der Schulgemeinde Wattwil-Krinau erbringt nur in folgenden Fällen Versicherungsleistungen (ohne Prämienbelastung der Eltern):

  • Im Todesfall CHF 10‘000.00
  • Im Invaliditätsfall CHF 75‘000.00 (kumulativ 350 %).


Administratives Vorgehen bei einem Unfall:

Bei Unfällen im Normalfall:
Melden Sie sofort nach dem ersten Arztbesuch den Unfall bei Ihrer Krankenkasse. Sie werden dort das entsprechende Unfall-Meldeformular erhalten. Eintreffende Arztrechnungen sind persönlich zu bezahlen und zur Rückvergütung an die Krankenkasse einzusenden.

Bei Unfällen mit Todes- oder Invaliditätsfolge:
Melden Sie den Unfall umgehend der Schulverwaltung der Schulgemeinde Wattwil-Krinau.